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Rechtsfragen

User Beitrag
FIST
01.02.2010 - 16:57 Uhr
@ Brabbelkopf

also Grundsätzlich gilt das Urheberrecht immer, auch wenn man etwas unentgeltlich zur Verfügung stellt. Als Urheber hat man immer das recht zu entscheiden, wo, wie, wann und von wem etwas Veröffentlicht werden darf. D.h. der Urheber hat das Recht das Uploaden seines Tools auf andere Mirrors zu verhindern und kann unter umständen auch den Rechtsweg einschlagen und wird auf jeden Fall recht bekommen.

Die frage ist natürlich, inwievern eine Modifikation eines kommerziellen Computerspiels an sich schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder durch die AGB des Computerspieleherstellers erlaubt oder untersagt ist.

wie auch immer: wenn der Hersteller sagt, er will nicht dass sein Programm auf anderen Sites angeboten wird, dann ist das sein Recht und er kann es auch Rechtlich durchsetzen.

lg

FIST
Brabbelkopf
01.02.2010 - 17:29 Uhr
Für solche Modifikationen werden von den Entwicklern sogar extra Tools zur Verfügung gestellt.

Danke auf jeden Fall für die Aufklärung.. einen Rechtsstreit möchte ich natürlich nicht provozieren.
knasti
09.07.2010 - 18:57 Uhr
darf man aus dem gefängnis bzw. der u-haft ausbrechen, wenn man unschuldig ist? was passiert wenn dann in der zwischenzeit herauskäme, daß ein zeuge gelogen hat?

jörg kachelmann kann einem echt leid tun. was ist bloß mit der hessischen justiz los, daß die zwei unabhängige gutachten ignorieren?
klagen oder nicht?
09.02.2013 - 13:43 Uhr
ein kumpel von mir hatte sich vor einem halben jahr eine lebensmittelvergiftung in einem restaurant zugezogen, daraufhin kamen die kontrolleure vorbei und fanden im restaurant schlechte lebensmittel. das lka wurde eingeschaltet, aber mein freund traut sich jetzt nicht weiter zu klagen...hätte er damit erfolg auf schmerzensgeld o.ä.?
unschuldig im knast und ausgebrochen
25.07.2013 - 12:07 Uhr
http://www.talkteria.de/forum/topic-135477.html

spannendes thema - was meint ihr?
fräger
16.08.2014 - 23:47 Uhr
vor einem jahr nen vertrag abgeschlossen, der bis 11.09.14 andauert. diesen hatte ich jetzt einen monat vorher gekündigt (einschreiben / rückschein- datiert vom 09.08.14 -liegt mir als beweis für meine pünktliche kündigung vor), doch diese dumme sau von vertragspartner schickt mir aktuell wieder eine rechnung per mail zu (pdf-format) und will bald erneut eine jahresgebühr für 2014/15 abziehen.

wie am besten vorgehen? der knabe tickt doch nicht mehr ganz richtgig!
Ratschläger
16.08.2014 - 23:52 Uhr
Das kann unmöglich rechtens sein, was dein Kompagnon da abzieht. Lass dich nicht über den Tisch ziehen und mach eine Rückbuchung bei der Bank, falls er dein Geld nochmal abbuchen will.
­
18.08.2014 - 02:36 Uhr
http://imgur.com/m5uoBkH
matti
19.08.2014 - 20:05 Uhr
Einzugsermächtigung entziehen und auf den Mahnbescheid warten, der wohl nicht kommt.
Ben Matlock
01.07.2015 - 00:17 Uhr
Never without me.
Links Antworten
01.07.2015 - 00:28 Uhr
Rechts Fragen
Just Knackschuh
01.07.2015 - 03:11 Uhr
Rechts? Genau mein Ding!
fräger
04.07.2015 - 20:58 Uhr
darf man eigentlich ein musikstück (sagen wir einfach mal: von radiohead) in eige.ns gedrehten filmen verwenden, wenn man den song so verändert, dass er schneller oder langsamer abgespielt wird? oder müsste man so oder so g.eld dafür bezahlen, um die liz.enz zu bekommen?
fräger
05.07.2015 - 15:01 Uhr
anyone?
matti
05.07.2015 - 16:59 Uhr
Das betrifft das Urheberrecht; du darfst das Werk eines anderen nicht einfach so benutzen.
O'rly?
05.07.2015 - 17:47 Uhr
Ist die Verfremdung eines Werks noch das eigentliche Werk des anderen?
Demo
23.02.2016 - 01:43 Uhr
Ich würde gerne den Gelben Schein, die Willenserklärung zur Menschwerdung, bekommen. Kann mir jemand erklären, wie das abläuft, was man da ausfüllen müsste, wo ich das herbekomme etc.?
Gelber Sack
23.02.2016 - 01:49 Uhr
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
Historisches Dokument
09.03.2016 - 12:27 Uhr
Vielleicht hier auch nochmal:

Vor wenigen Tagen wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen Merkels Asylpolitik vom Bundesverfassungsgericht (ohne Begründung) abgelehnt - die historischen Folgen für sich sorgende Bürger sind noch nicht abzusehen:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die von unserer Bürgerinitiative unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die Politik des Kabinetts Merkel III ohne Begründung zurückgewiesen. Unser Verfahrensbevollmächtigter, der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, bezeichnet in einem Gespräch die Beschwerde nun als „historisches Dokument“: Das Gericht habe sich seiner „Befriedungsaufgabe verweigert“. Damit ist der mittelbare Zweck der Beschwerde erfüllt: „Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft.“

Was folgt nun für uns daraus? Zweierlei:

1. „Ein Prozent“ muß als „Bürgerinitiative für unser Land“ jede Möglichkeit des angemessenen Widerstands gegen die planlose Regierungspolitik und den schleichenden Staatsstreich ausloten. Wir stehen sozusagen als Wanderer mitten im Wald an einer Wegespinne und gehen eine mögliche Fortführung des Weges nach der anderen ab. Der Gang zum Verfassungsgericht, mithin zur obersten Instanz, hat sich als Sackgasse erwiesen. Der Gang vor dieses Gericht war notwendig, um ihn als Sackgasse zu markieren.

2. Als nächstes stehen die Landtagswahlen in drei Bundesländern an, wir unterstützen diese Stimmungs- und Ventilwahl durch unsere Wahlbeobachter-Kampagne, die übrigens hervorragend läuft. Der Erfolg der AfD ist ein Baustein, die nun gescheiterte Verfassungsbeschwerde ist auch einer, und natürlich haben wir längst theoretisch und praktisch an weiteren Bausteinen gearbeitet, wir werden sie nach und nach präsentieren und vermauern.

Wir danken allen Unterstützern des so wichtigen Prüfsteins einer Verfassungsbeschwerde."


http://einprozent.de/verfassungsbeschwerde-abgelehnt-was-folgt-nun/
WTF?
09.03.2016 - 12:35 Uhr
Ja, Herrschaftszeiten:

Schachtschneider: Die zuständige Kammer hat die Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage des § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Eine solche Maßnahme läßt das Gesetz in § 93 d Absatz 1 BVerfGG zu. Das soll der Entlastung des Gerichts von unsinnigen Beschwerden dienen, aber nicht der Abwehr von wohl begründeten Beschwerden. Unbegründbarkeit ist in der Rechtsprechung des Gerichts das Kriterium der Willkür und mit Unbegründetheit kann folglich Willkür kaschiert werden.

Die Beschwerde hatte fraglos „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“, wie das § 93 a Absatz 2 in der ersten Alternative regelt. Sie war auch „zur Durchsetzung der in § 90 Absatz 1 genannten Rechte angezeigt“, nämlich der Rechte aus Art. 2 Absatz 1 GG, dem Recht der politischen Freiheit, aus Art. 38 Absatz 1 GG, dem Recht auf Demokratie und auf Schutz der Verfassungsidentität, sowie dem Recht aus Art. 20 Absatz 4 GG, dem Recht auf Widerstand. Letzteres Recht gibt meines Erachtens ein Recht auf andere Abhilfe durch das Bundesverfassungsgericht, wenn jemand es unternimmt, die Verfassungsordnung zu beseitigen.


!!!
a1923
09.03.2016 - 15:48 Uhr
Voßkuhle wollte halt (noch) nicht die Büchse der Pandora aufmachen, was - wie ich finde - vertretbar ist.
Eine Frage!
09.03.2016 - 16:05 Uhr
Deine Monologe langweilen dich nicht?
a1923
09.03.2016 - 19:26 Uhr
Falls du mich meinen solltest: Ich habe mit meinem Kommentar auf meinen Vorposter reagiert.

Sonst: Nein.
Schachtschneider
09.03.2016 - 19:38 Uhr
Ich falle doch schon seit Jahren durch meine ständigen Querschüsse ungut republikfeindlich auf. Jetzt ist mal genug.

Merkel

Postings: 11

Registriert seit 09.03.2016

09.03.2016 - 21:16 Uhr
Recht ist relativ. Wir müssen immer an unsere historische Verantwortung denken.
de jure
09.03.2016 - 22:13 Uhr
Schachtschneider spricht da oben hochinteressante juristische Punkte an:

Sezession: Nur zwei Wochen vor der Vorstellung Ihrer Beschwerde veröffentlichte Udo Di Fabio sein Rechtsgutachten »Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem«; Hans-Jürgen Papier sprach fast gleichzeitig von »eklatantem Politikversagen« und einer tiefen »Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit«. Zwei ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts argumentieren damit ganz ähnlich Ihrem Beschwerdetext. Wenn nun das Gericht unter seinem amtierenden Präsidenten Andreas Voßkuhle Ihrer Beweisführung nicht folgen konnte – sind damit alle rechtlichen Möglichkeiten, der verantwortungslosen Regierungspolitik beizukommen, ausgeschöpft?

Schachtschneider: Die Voten der beiden Staatsrechtslehrer, beide herausragende Kollegen, haben großes Gewicht. Sie sind zudem richtig. Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft. Die Verfahrensmöglichkeiten für die Länder und die Organe oder Organteile des Bundes habe ich oben angesprochen. Man kann auch über rechtliche Schritte der Kommunen, die durch die Unterbringung der Ausländer belastet sind, nachdenken. Schließlich ist die Obdachlosigkeit der Ausländer, die schlechterdings behoben werden muß, durch die Bundespolitik entgegen Gesetz und Verfassung ausgelöst.

Es wäre für den Bund ein leichtes, diese Obdachlosigkeit in Deutschland zu verhindern, und er ist dazu verpflichtet. Wenn der Bund seine Verpflichtungen, die er auch gegenüber den Ländern hat, nicht einhält, sind die Länder berechtigt und verpflichtet, selbst für die Sicherheit und Ordnung ihres Hoheitsgebietes Sorge zu tragen. Die Länder sind Staaten, und als solche üben sie die Souveränität ihrer Bürger aus. Die vornehmste Pflicht der Staaten ist die Sicherheit ihrer Bewohner und damit die Grenzsicherung vor Fremden, die kein Recht haben, in das Land einzureisen und sich darin aufzuhalten.

Notfalls muß ein Land den Bund verlassen, wenn anders der Rechtsstaat nicht wiederhergestellt werden kann. Jedes Volk hat das Recht zur Sezession. Das folgt aus der politischen Freiheit der Bürger und steht als Selbstbestimmungsrecht des Volkes ausweislich der Charta der Vereinten Nationen über dem Bestandsinteresse der Staaten.


http://www.sezession.de/53449/verfassungsbeschwerde-abgewiesen-gespraech-mit-schachtschneider-zur-lage.html

Das wär's doch...Bayern und Sachsen verlassen den Bund, weil sie die Sicherheit ihrer Bürger nicht mehr garantieren können...:D
hochnotpeinlich
09.03.2016 - 22:25 Uhr
Schachtschneider
09.03.2016 - 19:38 Uhr
Ich falle doch schon seit Jahren durch meine ständigen Querschüsse ungut republikfeindlich auf. Jetzt ist mal genug.


wenn hier einer "republikfeindlich" ist, dann ist es das merkel-regime!
nutzer
09.03.2016 - 22:25 Uhr
tl;dr
rofl
09.03.2016 - 22:28 Uhr
so manchen postings sieht man einfach an, daß da nur der vollhonk castorp hinterstecken kann! :D ^^

Merkel

Postings: 11

Registriert seit 09.03.2016

09.03.2016 - 22:28 Uhr

wenn hier einer "republikfeindlich" ist, dann ist es das merkel-regime!


Hey! Du bist entweder für mich oder gegen mich!
Ach so, Moment.. Ich meinte:
Du bist entweder für mich, oder rechtsradikal!
Nicht vergessen:
09.03.2016 - 22:50 Uhr
Bevor jetzt hier "Querulanten"-Vorwürfe kommen: nicht nur Karl Albrecht Schachtschneider äußert sich gegenüber Merkels Asylpolitik kritisch, sondern auch andere namhafte Staatsrechtslehrer, wie etwa Udo Di Fabio oder Hans-Jürgen Papier.
@nicht vergessen
09.03.2016 - 23:27 Uhr
achso, na dann. puh!
Kugelfisch
09.03.2016 - 23:35 Uhr
Was unsere Anwältin der Herzen wohl dazu sagt?
Dora $$
10.03.2016 - 12:55 Uhr
Ich rieche es förmlich , die AFD im Taumel der angeblichen Fairness zu wiegen , dabei sind die Wahlergebnisse bis auf's Komma schon festgesetzt


es wird am WE betrogen , das die Schwarte kracht, und der Michel wird der Lügenpresse wieder glauben , die dritte Dimension der Verarschungsstrategie (die der ersten entspricht, leider könnendieses nur Eingeweihte bzw.Intelligente in ihrer Niedertracht verstehen) ist schon angerichtet.
Wer glaubt, Sie werden der AFD ihre reellen Stimmen gönnen, wird maßloß enttäuscht werden.
Es ist Generalstabsmäßig alles vorgeplant.
Und die Geckenreden der Journallie, das die Bevölkerung ja doch nicht so ganz irre ist ebenso.

seno

Postings: 3550

Registriert seit 10.06.2013

10.03.2016 - 13:03 Uhr
Richtig. Und die Reptiloiden lachen sich im Erdinneren ins Fäustchen, weil die Menschen immer weiter verdummen und zu folgsamen Schäfchen mutieren. Diese Opfer werden sie dann zu sich holen, ihr Genmaterial an sich reißen und durch Mimikry das Aussehen von Menschen annehmen und an die Oberfläche kommen, wo dann schon nicht mehr lange warten müssen, um die Weltherrschaft in Kooperation mit den USA an sich zu reißen.

Lichtgestalt

User und Moderator

Postings: 5059

Registriert seit 02.07.2013

10.03.2016 - 13:58 Uhr
Ich rieche es förmlich , die AFD im Taumel der angeblichen Fairness zu wiegen , dabei sind die Wahlergebnisse bis auf's Komma schon festgesetzt

Ist es deine strukturelle Faulheit, die dich hindert, so wie tausende Andere auch ehrenamtlich als Wahlhelfer tätig zu sein?

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